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Channel: Kommentare zu: Nutzungsausfallschaden und das StrEG
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Von: Dr. Marc Mewes

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siehe auch:

Aufgrund der hohen Bedeutung der Nutzung eines PCs auch für Privathaushalte kann bei Nutzungsausfall wegen Defekts des Geräts eine Nutzungsausfallentschädigung gefordert werden. Diese ist auf 40 % des üblichen Nettomietzinses zu schätzen.

Nutzungsausfall für defekten PC - OLG München, Beschluss vom 23. März 2010, Az.: 1 W 2689/09


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