siehe auch:
Aufgrund der hohen Bedeutung der Nutzung eines PCs auch für Privathaushalte kann bei Nutzungsausfall wegen Defekts des Geräts eine Nutzungsausfallentschädigung gefordert werden. Diese ist auf 40 % des üblichen Nettomietzinses zu schätzen.
Nutzungsausfall für defekten PC - OLG München, Beschluss vom 23. März 2010, Az.: 1 W 2689/09